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Titlebook: Arbeitsrecht; Walter Kaskel,Hermann Dersch Book 19324th edition Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1932 Arbeit.Arbeitsrecht.Recht

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樓主: decoction
11#
發(fā)表于 2025-3-23 11:33:03 | 只看該作者
Arbeitsstreitigkeiten,?ltnis einer rechtlichen Regelung unterliegt, also (S. 3) in den Beziehungen eines Arbeitgebers zu seinem Arbeitnehmer (Arbeitsvertrag), eines Arbeitgebers zum Staat (Arbeiterschutz) und der Arbeitgeberschaft bzw. Arbeitnehmerschaft untereinander oder miteinander (Arbeitsverfassung). Aus diesem m?gl
12#
發(fā)表于 2025-3-23 14:34:41 | 只看該作者
and the Balkanization of Historynt (§2 Sch10.), sind im ersten Fall Tarifvertr?ge, im letzteren Fall Betriebsvereinbarungen. Sie haben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Berufsverbandswesens und der gesetzlichen Betriebsvertretungen eine überragende Stelle im Arbeitsrecht erlangt.. Deshalb werden sie hier an erster Stelle, un
13#
發(fā)表于 2025-3-23 20:08:33 | 只看該作者
Nostalgia as a Weak Utopia for Europetrechtliche Verh?ltnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverh?ltnis zum Gegenstande hat, umfa?t daher der Arbeitnehmerschutz das ?ffentlichrechtliche Verh?ltnis des Arbeitgebers und teilweise auch des Arbeitnehmers gegenüber dem Staat zum Schutz des Arbeitsverh?ltnisses.
14#
發(fā)表于 2025-3-23 22:17:52 | 只看該作者
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發(fā)表于 2025-3-24 04:58:23 | 只看該作者
16#
發(fā)表于 2025-3-24 10:03:14 | 只看該作者
Arbeitsvereinbarungsrecht,nt (§2 Sch10.), sind im ersten Fall Tarifvertr?ge, im letzteren Fall Betriebsvereinbarungen. Sie haben im Zusammenhang mit der Entwicklung des Berufsverbandswesens und der gesetzlichen Betriebsvertretungen eine überragende Stelle im Arbeitsrecht erlangt.. Deshalb werden sie hier an erster Stelle, un
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發(fā)表于 2025-3-24 11:45:58 | 只看該作者
Arbeitnehmerschutzrecht,trechtliche Verh?ltnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverh?ltnis zum Gegenstande hat, umfa?t daher der Arbeitnehmerschutz das ?ffentlichrechtliche Verh?ltnis des Arbeitgebers und teilweise auch des Arbeitnehmers gegenüber dem Staat zum Schutz des Arbeitsverh?ltnisses.
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發(fā)表于 2025-3-24 17:36:14 | 只看該作者
Arbeitsverfassungsrecht,egt darin, da? das einzelne Arbeitsverh?ltnis zwar grunds?tzlich der freien und freiwilligen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unterliegt. Aber diese Freiheit bedeutet nur, da? niemand rechtlich gezwungen ist, einen ihm nicht genehmen Arbeitsvertrag abzuschlie?en. Dagegen ist es sowohl dem
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發(fā)表于 2025-3-24 22:28:22 | 只看該作者
Arbeitsstreitigkeiten,den daher als Verwirklichung der Arbeiterschutzpflichten einen Bestandteil der letzteren und sind deshalb dort behandelt (S. 298 ff.). Für die Arbeitsstreitigkeiten bleiben daher nur die Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrage und dem Besch?ftigungsverh?ltnis sowie der Arbeitsverfassung übrig.
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發(fā)表于 2025-3-25 00:55:24 | 只看該作者
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